Allerdings entwickelte sich auf dem Hintergrund des Konzepts einer Corona Regni Poloniae bald schon ein Dualismus von König und Ständen insbesondere der polnischen Aristokratie.
Seither stand an der Spitze des Staates, der sogenannten I. Rzeczpospolita , auf Lebenszeit ein Wahlkönig bzw. Die Vereinbarungen wurden durch das autokratische Regime in Sankt Petersburg in den Jahren nach dem Kongress konsequent missachtet und schleichend beschnitten.
Die vereinbarten Souveränitätsrechte wurden den Polen nicht vollständig gewährt. Dieses Königreich existierte formell bis Zur Unterstreichung der Staatlichkeit wurden auch Münzen ausgegeben.
Der erste König von Polen: Finden Sie ein Restaurant Finden Sie ein IT Zentrum Jedes Jahr werden auf dem Camerimage-Festival die Arbeiten der besten Lasst uns Polens Unabhängigkeit zusammen feiern!
Hirschberger Tal feiert Jahrestag der wiedererlangten Unabhängigkeit Polens Ganz Polen feiert am Martinsfest in Posen Am Zwar lehnten Russland und das Haus Österreich zunächst eine Annexion polnischen Territoriums im Grundsatz ab, jedoch rückte der Teilungsgedanke immer weiter in den Mittelpunkt der Überlegungen.
Nachdem Russland im Konflikt mit dem Osmanischen Reich in die Offensive gegangen und eine russische Expansion in Südosteuropa absehbar geworden war, fühlten sich sowohl die Hohenzollern- als auch die Habsburgermonarchie von einem möglichen Wachstum des Zarenreiches bedroht.
Er verwies auf einen bereits sondierten Vorschlag, das sogenannte Lynarsche Projekt , und sah darin einen idealen Ausweg zur Vermeidung einer Verschiebung des Mächtegleichgewichts: Russland sollte auf die Besetzung der Fürstentümer Moldau und Walachei verzichten, was vor allem im Interesse Österreichs war.
Da Russland dem nicht ohne entsprechende Gegenleistung zustimmen würde, sollte dem Zarenreich als Kompromiss ein territoriales Äquivalent im Osten des Königreichs Polens angeboten werden.
Diese Ortschaften waren von Ungarn pfandweise an Polen abgetreten und später nicht eingelöst worden. Februar eine separate Teilungsvereinbarung und setzten Österreich damit unter Druck.
Letztendlich überwogen die Sorge der Monarchin vor einer Verschiebung oder gar einem Verlust von Macht und Einfluss sowie das Risiko einer Gegnerschaft mit den beiden Mächten.
Das polnische Territorium sollte nicht alleine unter diesen aufgeteilt werden, weshalb sich Österreich dem Teilungsvertrag anschloss. Die russischen Pläne kamen ihnen angesichts der schon Jahre zuvor kursierenden Pläne gelegen und boten einen willkommenen Anlass, die eigenen Interessen umzusetzen.
Strategisch gesehen erwarb es jedoch das wichtigste Territorium und profitierte somit erheblich von der Ersten Teilung. Polen wurde zum Spielball seiner Nachbarn.
Die Allianz der drei schwarzen Adler betrachtete das Königreich als Verhandlungsmasse. Die innenpolitische Lage in Polen war zunächst weiterhin geprägt durch die Rivalität zwischen dem König und seinen Anhängern auf der einen und der Magnatenopposition auf der anderen Seite.
Russland strebte danach, diese Rivalität aufrechtzuerhalten und gleichzeitig seine Rolle als Protektoratsmacht zu sichern.
Die Schwäche Polens sollte weiter Bestand haben. Ziel war es daher, die sich gegenüberstehenden Adelsparteien in einer Pattsituation zu halten und die Machtbalance zu wahren, wobei die königstreue Seite, also vor allem die Czartoryskis, ein leichtes Übergewicht haben sollten.
Doch lehnte die Adelsopposition eine Stärkung der Exekutive und eine Ausweitung der Prärogativen des Königs ohnehin schon ab, und somit verstärkte sich ihr Widerstand gegen die Reformen angesichts der Tatsache, dass die Beschlüsse das Ergebnis einer Zusammenarbeit Poniatowskis mit Russland waren.
Oberstes Ziel der Magnaten war es nun, die Reichstagsbeschlüsse von und wieder rückgängig zu machen. Dies wäre jedoch nur durch die Bildung eines Konföderationsreichstags ermöglicht worden, auf dem Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden konnten, ohne durch ein liberum veto zu Fall gebracht zu werden.
Eine Änderung der Verfassung war folglich unmöglich. Weder konnte die Magnatenopposition eine Revision der Beschlüsse von und erwirken, noch war es Poniatowski möglich, weitergehende Reformen durchzubringen, [31] zumal Russland zwar die letzten Reformen zur Stärkung des Königs unterstützte, aber jegliche Handlung, die ein Abrücken vom Status quo bedeutete, ablehnte.
Der starke Reformgeist, von dem dieser lang ersehnte Reichstag geprägt werden sollte, offenbarte Ansätze einer neuen Handlungsfähigkeit der Adelsrepublik, was nicht im Sinne der russischen Zarin sein konnte.
Sie kehrte daher ihrerseits die Vorzeichen um und unterstützte nun offen die anti-reformerische Magnatenopposition.
Die Annäherungen mündeten am Die Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten die Abschaffung des Adelsprivilegs der Steuerfreiheit und die Errichtung einer stehenden Kronarmee mit Unter dem ständig wachsenden Druck der Nachbarstaaten, verbunden mit der Befürchtung einer Intervention, sah sich der König gezwungen, seine weiteren Reformvorhaben möglichst schnell zu realisieren.
In einer Reichstagssitzung am 3. Mai legte Poniatowski den Abgeordneten daher einen Entwurf für eine neue polnische Verfassung vor, dem der Reichstag nach nur siebenstündiger Beratung zustimmte.
Beeinflusst von den Werken Rousseaus und Montesquieus wurden die Prinzipien von Volkssouveränität und Gewaltenteilung festgeschrieben. Die Verfassung sah die Einführung des Mehrheitsprinzips im Gegensatz zum liberum veto , eine Ministerverantwortlichkeit und eine Stärkung der staatlichen Exekutive, vor allem des Königs, vor.
Weiterhin wurden staatliche Schutzklauseln für das Bauernvolk beschlossen, die die Masse der leibeigenen Bauern vor Willkür und Auspressung schützen sollten.
Den Städtern wurden zudem die bürgerlichen Rechte garantiert. Der Katholizismus wurde zur vorherrschenden Religion erklärt, die freie Religionsausübung anderer Konfessionen aber legitimiert.
Um die Handlungsfähigkeit der Adelsrepublik auch nach dem Tod eines Königs zu sichern und ein Interregnum zu verhindern, beschlossen die Abgeordneten weiterhin die Abschaffung der Wahlmonarchie und die Einführung einer Erbdynastie — mit den Wettinern als neuem Herrschergeschlecht.
Damit wurde Polen zur konstitutionellen Monarchie. Der Wille zum Kompromiss verhinderte jedoch noch weitergehende Reformen: Die geplante Abschaffung der Leibeigenschaft und die Einführung von persönlichen Grundrechten scheiterten am Widerstand der Konservativen.
Zwar bemühten sich die Abgeordneten nach der Verabschiedung der Verfassung darum, die neuen Verfassungsprinzipien auch umzusetzen, doch das Erreichte währte nicht lange.
Der Verfassungsaffront veranlasste die Nachbarstaaten schon bald zum Handeln. Das polnische Heer war unterlegen, und Poniatowski musste sich der Zarin unterwerfen.
Die Verfassung vom 3. Mai wurde aufgehoben, während Russland seine Rolle als Ordnungsmacht zurückgewann.
Im Teilungsvertrag vom
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